Mietrecht

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Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten Sie im Mietrecht

Das Mietrecht befasst sich mit der zeitweisen Überlassung eines Gegenstandes zum Gebrauch gegen Entgelt. Der Vermieter hat dem Mieter den Gebrauch einer Sache gegen Zahlung eines vorher zwischen den Parteien vereinbarten Geldbetrages, die sog. Miete (früher: Mietzins), zu gewähren.

Miet- und Pachtverträge

Im Immobilienrecht unterteilt man die Miete zum einen in das sog. Wohnraummietrecht und zum anderen in einen gewerblichen Bereich, nämlich das Gewerberaummietrecht; hiervon ist das Pachtrecht abzugrenzen, bei dem der Pächter nicht nur die angemietete Sache nutzen, sondern auch die Früchte ziehen darf. Die Unterscheidung ist bedeutsam, da sich insbesondere beim Vertragsabschluss und der Beendigung unterschiedliche Anforderungen sowie Rechtsfolgen ergeben, die es zu beachten gilt.

Neben der Gebrauchsgewährung liegt eine weitere Hauptpflicht des Vermieters darin, den Mietgegenstand in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten. Demgegenüber besteht die Hauptleistungspflicht des Mieters darin, die vereinbarte Miete zum Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen sowie für mögliche Schäden am Mietgegenstand aufzukommen.
Neben den erwähnten Hauptleistungspflichten treffen beide Vertragsparteien eine Reihe von Nebenpflichten, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages von Bedeutung sind, die jedoch häufig zu Streitigkeiten zwischen den Parteien führen. Kommt eine der Vertragsparteien während des laufenden Mietverhältnisses seiner vertraglich geschuldeten Verpflichtung nicht nach, spricht man von einer Leistungsstörung. Nach dem geltenden Mietrecht sind dann die hieraus folgenden Konsequenzen zu beurteilen; diese können bis zu einer Beendigung der vertraglichen Beziehung (bspw. Ausspruch einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs) reichen.
Darüber hinaus sind häufig der Nutzungs-/Gebrauchsumfang Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien. Viele Streitigkeiten treten (erst) bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses auf.
Für diese und weitere rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Mietrecht stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.
Dabei versuchen wir nach Möglichkeit, die rechtlichen Fragestellungen einer einvernehmlichen außergerichtlichen Lösung zuzuführen; sollte dies jedoch trotz aller Bemühungen nicht gelingen, vertreten wir Sie selbstverständlich auch im streitigen Verfahren vor Gericht.
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